Carl Peters Neuhaus
Deutsch-Ostafrika Tanganyika Territory Tanganyika Tanzania Carl Peters Julius Nyerere
Carl Peters und sein Geburtsort Neuhaus/Elbe
Der Zweck der Kolonialpolitik „ist und bleibt aber schließlich die rücksichtslose und entschlossene Bereicherung des eigenen Volkes auf anderer schwächerer Völker Unkosten.“
(Aus: Kolonialpolitik und Sozialismus. II. In: Kolonial-Politische Correspondenz. 2. Jg., Nr. 3 - 1886-01-16, S. 1 - Autor wahrscheinlich Carl Peters)
Oder mit leicht moderateren Worten:
„Kolonisation, ganz gleichgültig, ob es sich um Plantagen oder Ansiedlerkolonien handelt, heißt Nutzbarmachung des Bodens, der Schätze, der Flora und Fauna und vor allem der Menschen zu Gunsten der Wirtschaft der kolonisierenden Nation, und diese ist dafür mit der Gegengabe ihrer höheren Kultur, ihrer sittlichen Begriffe, ihrer besseren Methoden verpflichtet.“
(Bernhard Dernburg im Deutschen Reichstag, 1908-03-18. 125. Sitzung, S. 4056)
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Carl Peters' sogenannte Rehabilitation im Jahre 1907

„Mit Hilfe dieser Materialien, insbesondere dem Beweis seiner Rehabilitation im Juli 1907, wird es uns wesentlich besser gelingen, die Argumente gegen eine Wiederaufstellung seines Gedenksteines erfolgreich zu widerlegen.“ (Aus einem offiziösen Schreiben 1994-06-24. In: Archiv EvNe, Brief 01)
Diese Materialien bestanden aus: „Die Vorwürfe gegen die Amtsführung des Kolonialpolitlkers Peters gipfelten 1907 in einem SensationsprozeB in München. Der sozialdemokratische Redakteur hatte in der »Münchener Post« dem Gründer der Kolonie Deutsch-Ostafrika unter der Überschrift »Hänge-Peters« vorgeworfen, während seiner Amtszeit nicht nur die Eingeborenen brutal behandelt zu haben, sondern in mindestens einem Fall einen Eingeborenen willkürlich hingerichtet zu haben. Für diese Behauptung wurde Gruber zu einer Geldstrafe von 500 Mark verurteilt.“ (Chronik-Tageskalender '93, 1993-09-10)
und Zeitungsartikeln zu den damaligen Prozessen gegen den Redakteur Gruber (das Verfahren zog sich über mehrere Instanzen).
Die Hamburger Nachrichten zitieren aus der Urteilsbegründung von 1909:
„In den drei inkriminierten Artikeln sind Behauptungen enthalten, die den Privatkläger [d.i. Carl Peters] in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen geeignet sind. Das Gericht ist der Ansicht, daß die darin enthaltenen Beleidigungen sämtlich nicht erweislich wahr sind. Ob damals die Station Marengu bedroht und die Lage gefährlich war, darüber gehen die Meinungen aus einander. Aber zweifellos ist, daß der Privatkläger sie für bedrohlt halten konnte und gehalten hat. Ob freilich eine solche Art der Strafe notwendig oder auch nur nützlich war, ist zweifelhaft. Völlig aufgeklärt können die Dinge heute nicht mehr werden, da zu lange Zeit verflossen ist und wohl alle Zeugen dadurch in ihrer Glaubwürdigkeit beeinflußt sind, ob zu gunsten oder ungunsten des Dr. Peters steht dahn. Soviel läßt sich aber behaupten, daß Hinrichtung der Jagodja in keinem Zusammenhange mit der Mabruks stand, die die Auspeitschung der Weiber nicht aus sadistischen Wollustgefühlen geschah.“(1909-01-17, 2. Morgen-Ausgabe, Sperrungen im Zeitungsartikel aufgehoben und ſ durch s ersetzt)
Man beachte, da steht „sämtlich nicht erweislich wahr sind“ und nicht „sämtlich erweislich nicht wahr sind“ - der kleine Unterschied!